Daten-/Persönlichkeitsschutz 

Datenschutzrecht

Hier wird der Text zeitnah aktualisiert.

Persönlichkeitsrechtschutz

BayObLG, Beschl. 06.03.2025 – 206 StRR 433/24 – Olaf Scholz als „Volksschädling“ – nicht strafbar; keine Formalbeleidigung

OLG Hamburg Beschl. 19.03.2025 – Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit und allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei einem Roman, bei dem es sich um realistische Literatur handelt – Roman „Innerstädtischer Tod“ Christoph Peters – Unterlassung abgelehnt

LG Hamburg, Beschl. 26.02.2025 – Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit und allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei einem Roman, bei dem es sich um realistische Literatur handelt – Roman „Innerstädtischer Tod“ Christoph Peters – Unterlassung abgelehnt

LG Hamburg Beschl. v. 20.01.2025, Az. 324 O 2/25Gelbhaar ./. RBB - Zu den Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung – Unterlassung stattgegeben

BVerfG Beschl. 04.04.2024 – 1 BvR 820/24 – Üble Nachrede – „Korruption“ – Tatsachenbehauptung / Meinungsäußerung – Strafbarkeit verneint

OLG Zweibrücken, Beschl. 01.10.2024  – 4 U 74/24 - Bezeichnung der Bundeskanzlerin alsDumme Schlampe“  

AG Schwetzingen, Urt. 26.06.2023 – 2 Cs 806 Js 336/23 – Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens

OLG München, Urt. 08.07.2008 – 18 U 2280/08 – Geldentschädigung bei schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht – intime Details – Entschädigung abgelehnt

BVerfG Beschl. 13.06.2007 – 1 BvR 1783/05 – Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit und allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei einem Roman, bei dem es sich um realistische Literatur handelt – „Esra“ Maxim Biller – teilweise Unterlassung

LG Düsseldorf Urt. 18.03.1986 – 4 O 300/85 – Der wahre Heino und die Toten Hosen

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.